Zuletzt aktualisiert: 21. April 2026
Hier findest du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der SaaS-Plattform „Flohmarkt Verwaltung“. Diese Bedingungen regeln das rechtliche Verhältnis zwischen dir als Veranstalter und uns als Software-Anbieter.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Flohmarkt Verwaltung“, die zwischen Tim Kaiser, Lindenstraße 6B, 21435 Stelle (im Folgenden „Anbieter“) und dem Kunden (im Folgenden „Nutzer“ oder „Veranstalter“) geschlossen werden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an B2B-Kunden (Unternehmer, Vereine, Kommunen und gewerbliche Veranstalter). Eine Nutzung durch Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer eine webbasierte SaaS-Lösung (Software as a Service) zur Verwaltung von Flohmarkt-Standplätzen und Nummernflohmärkten bereit.
(2) Die Software wird kontinuierlich weiterentwickelt („Beta-Phase“). Der Anbieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, Funktionen der Software jederzeit zu erweitern, zu ändern oder zu entfernen. Ein Anspruch auf das dauerhafte Bestehen bestimmter Einzel-Features besteht nicht.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise.
(2) Der Anbieter behält sich vor, die Preisstruktur für künftige Buchungen und neue Events jederzeit anzupassen. Bereits verbindlich gebuchte und bezahlte Events sind von nachträglichen Preiserhöhungen ausgenommen.
(1) Die Nutzung kostenpflichtiger Tarife erfolgt auf Rechnung. Das Zahlungsziel ist „Sofort“ ohne Abzug.
(2) Rechnungen werden dem Nutzer per E-Mail in PDF-Form übermittelt.
(3) Befindet sich der Nutzer in Zahlungsverzug, erhält er eine Zahlungserinnerung. Ist der offene Betrag 7 Tage nach Versand der Zahlungserinnerung nicht eingegangen, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Software (Account) vorübergehend einzufrieren, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Erreichbarkeit der Server, übernimmt jedoch keine Garantie oder Gewährleistung für eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit (kein Service Level Agreement / SLA).
(2) Aufgrund der laufenden Entwicklung oder durch Wartungsarbeiten kann es zu temporären Ausfällen kommen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Einnahmeausfälle des Nutzers, die durch eine vorübergehende Nicht-Erreichbarkeit der Software entstehen.
(1) Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Der Anbieter führt regelmäßige System-Backups durch. Eine Garantie für die absolute Sicherheit der Daten wird jedoch nicht übernommen.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten (z. B. Teilnehmerlisten, Kassierlisten) regelmäßig selbst über die in der Software bereitgestellten Export-Funktionen lokal zu sichern. Der Anbieter haftet nicht für den unwiederbringlichen Verlust von Daten.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Anbieters (Stelle).